§ 1 Urheberrecht
Laut dem deutschen “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” vom 9. September 1965 steht das ausschließliche Urheberrecht an Bildern dem Fotografen zu.
§ 2 Nutzungsrechte
- Der Fotograf erteilt den Kunden die Erlaubnis, die Bilder zu drucken.
- Der Fotograf erteilt den Kunden die Erlaubnis, die Bilder auf Social-Networking-Seiten, mit derFamilie und Freuden zu teilen oder auch die Bilder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, solange die Aufnahmen unverändert bleiben und mit dem Verweis auf den Link www.viktoria-litvinov.de versehen sind.
- Ihrerseits erlauben die Kunden dem Fotografen, die Bilder für Werbezwecke (z.B. Druck in Broschüren, Fachmagazinen oder Musteralben sowie Veröffentlichung auf Webseiten) zu nutzen.
- Im Fall, wenn die Kunden aus irgendeinem Grund wünschen, dass die Bilder seitens Fotografen nicht veröffentlicht werden, muss ein Sondervertrag abgeschlossen werden. Dabei ist mit einem Preisaufschlag um 30% auf den eigentlichen Auftragspreis zu rechnen.
§ 3 Kreative Lizenz
- Die Bilder werden am Veranstaltungstag nach Vorstellungen des Fotografen aufgenommen, dabei wird er sich bemühen alles Mögliche zu machen, um persönliche Kundenwünsche zu erfüllen.
- Der Fotograf kann nicht garantieren, dass bestimmte Bilder (Bilder auf speziellen Hintergründen oder in speziellen Locations, Bilder mit vereinbarten Gruppen) gemacht werden, wenn die Wetterbedingungen sich ändern oder zum Hindernis werden, sowie wenn die zu aufnehmende Personen keine Bereitschaft dazu zeigen oder für die Gruppenaufnahmen nicht verfügbar sind.
- Aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse und eingeschränkter Fähigkeiten der digitalen Sensoren können einige Farben vom Bild zu Bild variieren.
§ 4 Zahlung und Stornierung
- Der Kundenauftrag wird durch eine unwiderrufliche Anzahlung in Höhe von 20% vom vereinbarten Auftragsbetrag sowie durch volle Zustimmung dieser allgemeinenGeschäftsbedingungen erteilt. Die Anzahlung wird bei der Kalkulation der Auftragsgesamtkostenberücksichtigt und vom Endbetrag abgezogen.
- Der Fotograf behält sich das Recht, die bereits geleistete Anzahlung im Falle derAuftragsstornierung durch den Kunden einzubehalten.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
§ 5 Haftung
- Im sehr unwahrscheinlichen Fall der Stornierung oder des Totalausfalls von Seiten des Fotografen, werden sämtliche bereits gezahlte Kosten dem Kunden zurückerstattet. Allerdings sind jegliche weitere mögliche Forderungen seitens des Kunden ausgeschlossen.
- Der Fotograf wird sich bemühen, die Kunden in Kontakt mit anderen Fotografen zu bringen. Das gilt, wenn der Fotograf nicht in der Lage ist, den Auftrag aus Gründen jenseits seinesEinflussbereiches, wie plötzliche Krankheit, Verletzung, Verbrechensopfer, Verkehrsbedingungen,Fahrzeugpanne, etc. auszuführen.
- Für Schäden oder Verlust der Bilder haftet der Fotograf nur dann, wenn es sich um einen Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit handelt.
- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von dem Fotografenzugesagt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur beim nachgewiesenen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Abgabe und digitale Negative
- Der Fotograf wird sich bemühen, die bearbeiteten Bilder so schnell wie möglich auszuhändigen. Die Fotobearbeitung dauert während der arbeitsintensiven Zeiten meistens 4-8 Wochen.
- Alle Negative (nicht bearbeitete Bilder) sind Eigentum des Fotografen.